Hilfe bei Räumungsklagen noch bevor es zu einer Räumungsklage kommt.

Die Räumungsklage stellt für den Vermieter die letzte Möglichkeit dar, den Mieter aus dem Mietobjekt heraus zu bekommen und so wieder in den Besitz des Mietobjektes zur weiteren Verwendung zu gelangen. Bis zur Räumungsklage vergeht einige Zeit und wenn die Räumungsklage dann durchgesetzt ist, stehen für den Vermieter noch einmal Kosten ins Haus. Den Gerichtsvollzieher, den Schlüsseldienst, der das Schloss öffnet und auch die Kosten, die für das Ausräumen und den Abtransport der Möbel anfallen, trägt leider zunächst einmal der Vermieter. Die Räumungsklage ist daher sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter die letzte Möglichkeit, das Mietverhältnis dann endgültig zu beenden, denn die Kosten sind zunächst einmal die des Vermieters. Auch der Streitwert nimmt einen großen Einfluss auf die Kosten dieses Rechtsstreits und so kann es auch für Vermieter sinnvoll sein, hier zunächst andere Wege zu beschreiten.

Das Mietrecht sieht bei der Räumungsklage den gerichtlichen Weg vor, wobei hier vom Vermieter beziehungsweise dessen Vertreter vor Gericht, also dem Anwalt, alle Vorgaben eingehalten werden müssen, damit die Räumungsklage auch rechtlich bindend ist. Bei Fehlern kann der Mieter nämlich vor Gericht noch gegen die Räumungsklage vorgehen, was nicht nur weitere Kosten, sondern darüber hinaus auch noch einen deutlichen Zeitverlust mit sich bringt.

Damit bei der Kündigung die Räumungsklage nicht die letzte Lösung ist, gibt es für Vermieter Möglichkeiten, sich gezielte Hilfen zu holen. Das Internet bietet hier die Möglichkeit, sich sowohl über Fristen als auch über Abläufe bei der Räumungsklage zu informieren. Auch eine Muster Räumungsklage steht für Vermieter zur Verfügung, damit die Räumungsklage, wenn die denn die letzte Lösung ist, auch formell richtig angegangen wird.

Wenn die Räumungsklage dann die letzte Möglichkeit ist, sich vom Mieter zu trennen, sollte der Ablauf dem Vermieter bekannt sein. So können Planungen vorgenommen werden, denn beim Ablauf sind ebenso wie bei der Kündigung Fristen einzuhalten, die das Mietrecht vorgibt. Auch hier kann das Internet mit Informationen zur Seite stehen. Informationsportale stehen für diesen rechtlichen Schritt informierend zur Verfügung, damit die Räumungsklage schnell und möglichst ohne Form- und Fristverletzungen und daraus resultierenden Verzögerungen durchgesetzt wird. Besonders bei der Räumungsklage sind Abwicklungen klar festgelegt und somit zu berücksichtigen. Vermieter sollten sich also schon vor der geplanten Räumungsklage umfassend und fachlich kompetent informieren, um dann die Räumungsklage schnell und mit möglichst wenigen Kosten und zeitlichen Verzögerungen abwickeln zu können.

Wichtig ist, dass jeder Räumungsklage die begründete Kündigung vorangegangen sein muss. Besonders die fristlose Kündigung sollte also zum Zwecke einer schnell durchführbaren Räumungsklage mit einer Frist für den Auszug versehen sein. So lässt sich der Termin für die geplante Räumung der Wohnung klar definieren und der Mieter erhält keine Möglichkeit, sich mit Unkenntnis herauszureden. Vor der Räumungsklage gilt es auch noch festzulegen, welchen Streitwert die Räumungsklage aufweisen wird. Hier wird nämlich in Zuständigkeiten zwischen Amtsgericht oder auch Landgericht unterschieden und auch über diese Abläufe der Räumungslage und deren Formalien sollten Vermieter bereits vor der Räumungsklage eingehend informiert sein.

Alle Informationen, Hilfen und Auskünfte rund um die Vermietung bis hin zur Räumung erhält der Vermieter einfach und unkompliziert über das Internet. Unkenntnis oder falsche beziehungsweise veraltete Informationen sind es häufig, die Vermietern den Umgang mit zahlungsunwilligen Mietern oder sogar Mietnomaden schwer machen. Für viele Vermieter ist die gerichtliche Räumung der letzte Schritt, weil hier nicht nur Kosten entstehen, sondern auch sehr wenig rechtliche Information vorhanden ist.


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Hilfe bei Räumungsklagen noch bevor es zu einer Räumungsklage kommt.