Hilfe bei Räumungsklagen noch bevor es zu einer Räumungsklage
kommt.
Die
Räumungsklage stellt für den Vermieter die letzte Möglichkeit
dar, den Mieter aus dem Mietobjekt heraus zu bekommen und so wieder in den
Besitz des Mietobjektes zur weiteren Verwendung zu gelangen. Bis zur Räumungsklage
vergeht einige Zeit und wenn die Räumungsklage dann durchgesetzt ist, stehen
für den Vermieter noch einmal Kosten ins Haus. Den Gerichtsvollzieher, den
Schlüsseldienst, der das Schloss öffnet und auch die Kosten, die für das Ausräumen
und den Abtransport der Möbel anfallen, trägt leider zunächst einmal der Vermieter.
Die Räumungsklage ist daher sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter
die letzte Möglichkeit, das Mietverhältnis dann endgültig zu beenden, denn
die Kosten sind zunächst einmal die des Vermieters. Auch der Streitwert nimmt
einen großen Einfluss auf die Kosten dieses Rechtsstreits und so kann es auch
für Vermieter sinnvoll sein, hier zunächst andere Wege zu beschreiten.
Das
Mietrecht sieht bei der
Räumungsklage
den gerichtlichen Weg vor, wobei hier vom Vermieter beziehungsweise dessen
Vertreter vor Gericht, also dem Anwalt, alle Vorgaben eingehalten werden müssen,
damit die Räumungsklage auch rechtlich bindend ist. Bei Fehlern kann der Mieter
nämlich vor Gericht noch gegen die Räumungsklage vorgehen, was nicht nur weitere
Kosten, sondern darüber hinaus auch noch einen deutlichen Zeitverlust mit
sich bringt.
Damit bei der Kündigung die Räumungsklage nicht die letzte Lösung ist, gibt
es für Vermieter Möglichkeiten, sich gezielte Hilfen zu holen. Das Internet
bietet hier die Möglichkeit, sich sowohl über Fristen als auch über Abläufe
bei der Räumungsklage zu informieren. Auch eine
Muster Räumungsklage
steht für Vermieter zur Verfügung, damit die Räumungsklage, wenn die denn
die letzte Lösung ist, auch formell richtig angegangen wird.
Wenn die Räumungsklage dann die letzte Möglichkeit ist, sich vom Mieter zu
trennen, sollte der Ablauf dem Vermieter bekannt sein. So können Planungen
vorgenommen werden, denn beim Ablauf sind ebenso wie bei der Kündigung Fristen
einzuhalten, die das
Mietrecht vorgibt. Auch hier kann das
Internet mit Informationen zur Seite stehen. Informationsportale stehen für
diesen rechtlichen Schritt informierend zur Verfügung, damit die
Räumungsklage
schnell und möglichst ohne Form- und Fristverletzungen und daraus
resultierenden Verzögerungen durchgesetzt wird. Besonders bei der Räumungsklage
sind Abwicklungen klar festgelegt und somit zu berücksichtigen. Vermieter
sollten sich also schon vor der geplanten Räumungsklage umfassend und fachlich
kompetent informieren, um dann die Räumungsklage schnell und mit möglichst
wenigen Kosten und zeitlichen Verzögerungen abwickeln zu können.
Wichtig ist, dass jeder Räumungsklage die
begründete Kündigung
vorangegangen sein muss. Besonders die fristlose Kündigung sollte also zum
Zwecke einer schnell durchführbaren Räumungsklage mit einer Frist für den
Auszug versehen sein. So lässt sich der Termin für die geplante Räumung der
Wohnung klar definieren und der Mieter erhält keine Möglichkeit, sich mit
Unkenntnis herauszureden. Vor der Räumungsklage gilt es auch noch festzulegen,
welchen Streitwert die Räumungsklage aufweisen wird. Hier wird nämlich in
Zuständigkeiten zwischen Amtsgericht oder auch Landgericht unterschieden und
auch über diese
Abläufe der Räumungslage und deren Formalien
sollten Vermieter bereits vor der Räumungsklage eingehend informiert sein.
Alle
Informationen, Hilfen und Auskünfte rund um die Vermietung
bis hin zur Räumung erhält der Vermieter einfach und unkompliziert über das
Internet. Unkenntnis oder falsche beziehungsweise veraltete Informationen
sind es häufig, die Vermietern den Umgang mit zahlungsunwilligen Mietern oder
sogar Mietnomaden schwer machen. Für viele Vermieter ist die
gerichtliche
Räumung der letzte Schritt, weil hier nicht nur Kosten entstehen,
sondern auch sehr wenig rechtliche Information vorhanden ist.
1. Preis inkl. 19% MwSt. 2. Preis pro Auskunft laut Mietercheck-Preispaket XL3 der aktuellen Preisliste 3. Ersparnis zwischen Einzelpreis und Preis pro Auskunft für Vertragskunden im Mietercheck-Preispaket S1 der aktuellen Preisliste 4. Normalpreis der günstigsten Auskunft dieser Produktgruppe für Nutzer von Mietercheck-Paketen 5. Größte Ersparnis je Auskunft für Nutzer von Mietercheck-Paketen innerhalb dieser Produktgruppe 7. Abrechnungsbeispiel für eine Hauptforderung bis 300,00 Euro gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 8. 1,99 Euro/Minute aus dem Deutschen Festnetz, Mobilfunktarife ggf. abweichend, Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr & Sa von 9 - 17 Uhr